Hier erfahren Sie kurz und knapp, welche Regelungen in der Luft-VO enthalten sind und welche Möglichkeiten bestehen, um Ihren Wünschen nachzukommen.
Im Folgenden sind die wichtigsten Regelungen der Luft-VO für Sie aufgelistet.
Flugplätze und Flughäfen
Innerhalb eines bestimmten Bereiches um Flugplätze oder Flughäfen sind grundsätzlich keine Drohnenflüge zugelassen. Wir kümmern uns jedoch stets darum, die entsprechenden Genehmigungen bei der Flugleitung einzuholen.
Industriegebiete
Innerhalb eines Abstandes von 100 Metern um Industriegebiete gilt grundsätzliches Flugverbot. Wir besitzen eine Allgemeinerlaubnis in Niedersachsen und Bremen, wodurch uns der Flug in Industriegebieten ermöglicht wird.
Wohngrundstücke
Grundsätzlich ist ein Überflug von Wohngrundstücken ohne Zustimmung des Eigentümers nicht möglich. Da dies für gewerbliche Zwecke oft ein Problem darstellen kann, haben wir die Möglichkeit, durch die Allgemeinerlaubnis in Niedersachsen und Bremen über Wohngrundstücke auch ohne Genehmigung zu fliegen.
Bahnanlagen
Dank der Allgemeinerlaubnis ist es für uns möglich, 5 Meter über den Leitungen von Bahnanlagen zu fliegen, wodurch auch ein Überflug gestattet ist, welcher ohne Allgemeinerlaubnis verboten wäre.
Bundeswasserstraßen
Ein großer Vorteil ist, dass wir auch Bundeswasserstraßen überfliegen können und dürfen. Dabei ist zu beachten, keine Wasserfahrzeuge zu überfliegen und keine Fahrtwege dieser Fahrzeuge zu kreuzen.
Bundesfernstraßen
Liegt ein Objekt, welches gefilmt werden soll, in der Nähe einer Bundesfernstraße, so wäre dies ein Problem. Dank der Allgemeinerlaubnis ist es uns jedoch möglich, Autobahnen in einer Mindesthöhe von 30 Metern zu überfliegen (so fern die Sichtung der Autobahn möglich ist). Bundesstraßen können ohne weitere Bedingungen überflogen werden.
Wir machen es möglich.
Ein Flug für Ihr Projekt ist aufgrund der Luft-VO oder sonstigen Geo-Zonen nicht möglich? Wir stehen in engen Kontakt mit den jeweiligen Behörden und machen es uns zur Aufgabe, den Flug für Ihr Projekt zu genehmigen. Gerne beraten wir Sie auch bei weiteren Fragen.
