Die Luftverkehrs-Ordnung

Hier erfahren Sie kurz und knapp, welche Regelungen in der Luft-VO enthalten sind und welche Möglichkeiten bestehen, um Ihren Wünschen nachzukommen.


Im Folgenden sind die wichtigsten Regelungen der Luft-VO für Sie aufgelistet.

Flugplätze und Flughäfen

Innerhalb eines bestimmten Bereiches um Flugplätze oder Flughäfen sind grundsätzlich keine Drohnenflüge zugelassen. Wir kümmern uns jedoch stets darum, die entsprechenden Genehmigungen bei der Flugleitung einzuholen.

Industriegebiete

Innerhalb eines Abstandes von 100 Metern um Industriegebiete gilt grundsätzliches Flugverbot. Wir besitzen eine Allgemeinerlaubnis in Niedersachsen und Bremen, wodurch uns der Flug in Industriegebieten ermöglicht wird.

Wohngrundstücke

Grundsätzlich ist ein Überflug von Wohngrundstücken ohne Zustimmung des Eigentümers nicht möglich. Da dies für gewerbliche Zwecke oft ein Problem darstellen kann, haben wir die Möglichkeit, durch die Allgemeinerlaubnis in Niedersachsen und Bremen über Wohngrundstücke auch ohne Genehmigung zu fliegen.

Bahnanlagen

Dank der Allgemeinerlaubnis ist es für uns möglich, 5 Meter über den Leitungen von Bahnanlagen zu fliegen, wodurch auch ein Überflug gestattet ist, welcher ohne Allgemeinerlaubnis verboten wäre.

Bundeswasserstraßen

Ein großer Vorteil ist, dass wir auch Bundeswasserstraßen überfliegen können und dürfen. Dabei ist zu beachten, keine Wasserfahrzeuge zu überfliegen und keine Fahrtwege dieser Fahrzeuge zu kreuzen.

Bundesfernstraßen

Liegt ein Objekt, welches gefilmt werden soll, in der Nähe einer Bundesfernstraße, so wäre dies ein Problem. Dank der Allgemeinerlaubnis ist es uns jedoch möglich, Autobahnen in einer Mindesthöhe von 30 Metern zu überfliegen (so fern die Sichtung der Autobahn möglich ist). Bundesstraßen können ohne weitere Bedingungen überflogen werden.